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Regelung für versäumte Termine (Link)

FESTE TERMINE UND AUSFALLHONORAR

Wir sind eine Praxis die sehr stark mit festen Terminen arbeitet. Spezielle Termine vergeben wir z.B. für Vorsorgeuntersuchungen, Blutentnahmen, Ultraschalluntersuchungen, Sehtest, Hörtest, Allergietest, Impfungen usw. Wir nehmen uns für diese Termine extra Zeit für Sie. Bei akuten Beschwerden bitten wir Sie ebenfalls kurz vorher Kontakt aufzunehmen. Leider kam es zu einer großen Zahl an versäumten oder sehr kurzfristig abgesagten Terminen. Das ist sehr ärgerlich für uns aber auch sehr schade für andere Patienten, die Schwierigkeiten haben, bei uns Termine zu bekommen.

Wir bitten daher dringend, die vereinbarten Termine mindestens 24h vorher abzusagen.

Bei nicht wahrgenommenen Terminen ohne Information an die Praxis 

z.B. via 

  • E-Mail:

  • Doctolib

  • persönlich am Empfang

  • Anruf

erheben wir ab 01.10.2025 ein Ausfallhonorar von 20 Euro.

Anrufversuche gelten nicht als Information an die Praxis.

 

Definition Vorsorgeuntersuchungen:

  • Vorsorge: U2 bis U9

  • Individuelle Vorsorge: U10, U11, J1, J2

 

Bestandspatienten die vor dem 01.10.2025 bei uns in Behandlung waren, werden langsam an die neu Praxisregel herangeführt. D.h. bei einmaliger Versäumnis werden die Patienten nur informiert. Das 2te Versäumnis wird ebenfalls mit einem Ausfallhonorar von 20 Euro belegt.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 22. August 2025